Ablauf: In 5 Schritten zum geförderten Umzug
Vom ersten Anruf bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Hier steht, was wann passiert, wie lange die einzelnen Schritte dauern und was Sie selbst tun müssen – nämlich wenig.
Rechnen Sie mit vier bis sieben Wochen vom ersten Kontakt bis zum Umzugstag. Der größte Block ist die Entscheidungsfrist der Pflegekasse von bis zu 25 Arbeitstagen. Planen Sie diesen Puffer ein, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.
Schritt 1 · Anspruch prüfen (Tag 1)
Sie rufen an oder füllen den Anspruchs-Check aus. Wir klären in zehn bis fünfzehn Minuten:
- Liegt ein Pflegegrad vor, und seit wann?
- Warum ist die aktuelle Wohnung nicht mehr geeignet?
- Ließe sie sich umbauen – und was würde das kosten?
- Steht die neue Wohnung schon fest?
Am Ende dieses Gesprächs wissen Sie, ob ein Antrag realistisch ist. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das – und woran es liegt.
Schritt 2 · Besichtigung und Kostenvoranschlag (Tag 2 bis 5)
Wir erfassen den Umfang: Wohnfläche, Möbel, Etage, Zugänglichkeit, Bedarf an Entrümpelung. Bei kleineren Umzügen genügt oft ein Videocall, sonst kommen wir vorbei.
Sie erhalten dann einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Er ist so aufgebaut, wie die Pflegekassen es zur Prüfung brauchen – einzelne Positionen statt einer Pauschalsumme, denn die Kasse muss erkennen können, welche Leistung erstattungsfähig ist.
Schritt 3 · Antrag und Abtretungserklärung (Tag 5 bis 8)
Wir schreiben den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI, formulieren die Begründung anhand Ihrer konkreten Wohnsituation und stellen die Anlagen zusammen. Sie bekommen alles zum Durchlesen und unterschreiben zwei Dokumente:
- den Antrag an die Pflegekasse,
- die Abtretungserklärung, mit der Sie uns erlauben, direkt mit der Kasse abzurechnen.
Wir reichen ein und bestätigen Ihnen den Eingang.
Schritt 4 · Entscheidung der Pflegekasse (bis 25 Arbeitstage)
Jetzt prüft die Kasse. Sie muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI); versäumt sie die Frist, schuldet sie Ihnen 70 € je begonnener Woche. Manche Kassen entscheiden in einer Woche, andere brauchen die volle Frist.
Häufig wird der Medizinische Dienst eingeschaltet. Das ist kein schlechtes Zeichen, verlängert aber die Bearbeitung. Wir halten in dieser Zeit den Kontakt zur Kasse und liefern Rückfragen sofort nach.
Solange kein Bescheid vorliegt, darf die Maßnahme nicht begonnen haben. Ein bereits durchgeführter Umzug ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Auch eine vermeintliche automatische Genehmigung nach Fristablauf gibt es in der Pflegeversicherung nicht.
Schritt 5 · Umzug und Direktabrechnung
Nach der Bewilligung stimmen wir den Termin ab. Am Umzugstag übernehmen wir Packen, Transport, Möbelab- und -aufbau und – wenn beauftragt – die Entrümpelung der alten Wohnung.
Die Rechnung geht anschließend direkt an die Pflegekasse. Für Sie bleibt nichts offen, solange die bewilligte Summe die Kosten deckt. Liegen die Kosten darüber, kennen Sie die Differenz bereits aus dem Kostenvoranschlag – Überraschungen gibt es nicht.
Und wenn die Kasse ablehnt?
Dann prüfen wir gemeinsam den Bescheid. Ablehnungen beruhen häufig auf einer zu dünn belegten Begründung oder darauf, dass die Kasse den Umbau der alten Wohnung für machbar hält. Beides lässt sich im Widerspruch mit zusätzlichen Nachweisen oft ausräumen – etwa mit einer schriftlichen Auskunft der Hausverwaltung oder einer pflegefachlichen Stellungnahme.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Wir unterstützen Sie dabei. Ein Umzug findet in dieser Phase nicht statt – Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
Der erste Schritt kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
Angaben zum Ablauf beschreiben unser übliches Vorgehen und den Stand von September 2026. Über Ihren Antrag entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse; ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht zusichern.