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Bitte anpassen, nicht blind übernehmen

Die Vorlage ist ein Gerüst. Die mit [eckigen Klammern] markierten Stellen müssen Sie durch Ihre echten Angaben ersetzen – vor allem die Begründung. Ein Antrag mit austauschbaren Floskeln wird deutlich häufiger abgelehnt als einer, der die konkrete Wohnsituation beschreibt.

Vorher klären: Diese Angaben brauchen Sie

  • Versichertennummer und Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
  • Adresse der bisherigen und – wenn schon bekannt – der neuen Wohnung
  • Einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens
  • Konkrete Angaben zur alten Wohnung: Etage, Aufzug ja/nein, Größe des Bads, Türbreiten, Schwellen
  • Falls vorhanden: die schriftliche Ablehnung eines Umbaus durch den Vermieter

Die Vorlage

Musterantrag zum Kopieren

[Ihr Vorname und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] An die Pflegekasse der [Name der Krankenkasse] [Anschrift der Pflegekasse] [Ort], den [Datum] Antrag auf Kostenübernahme für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI (Umzug) Versicherte Person: [Vorname Nachname] Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ] Versichertennummer: [Nummer] Pflegegrad: [1 / 2 / 3 / 4 / 5], anerkannt seit [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für einen Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI. 1. Die derzeitige Wohnung ist für die Pflege nicht geeignet Die bisherige Wohnung in der [Straße, PLZ Ort] liegt im [X.] Obergeschoss eines Hauses ohne Aufzug. [Beschreiben Sie konkret: Wie viele Stufen? Kann die Wohnung noch verlassen werden? Gibt es einen Handlauf?] Das Badezimmer misst lediglich [X,X] m². Eine bodengleiche Dusche lässt sich dort nicht einbauen; für eine Hilfsperson ist kein Platz. Die Türbreiten von [XX] cm sind für einen Rollator nicht ausreichend. [Ergänzen Sie weitere Hindernisse: Schwellen, Wannenhöhe, Treppen innerhalb der Wohnung, Lage der Räume.] 2. Ein Umbau der bisherigen Wohnung scheidet aus [Wählen Sie zutreffende Punkte:] - Der Vermieter hat einem Umbau schriftlich widersprochen (Anlage [X]). - Ein Aufzug lässt sich in dem Gebäude baulich nicht nachrüsten. - Die tragenden Wände lassen eine Vergrößerung des Bads nicht zu. - Die Kosten eines Umbaus lägen mit geschätzt [X.XXX] € deutlich über den Kosten des Umzugs und wären damit unverhältnismäßig. 3. Die neue Wohnung verbessert die Pflegesituation Die vorgesehene Wohnung in der [Straße, PLZ Ort] liegt im Erdgeschoss und ist schwellenlos erreichbar. Das Bad verfügt über eine bodengleiche Dusche. [Ergänzen Sie: Aufzug vorhanden, breitere Türen, Nähe zu Angehörigen, Ärzten, Apotheke, Pflegedienst, Nahverkehr.] Durch den Umzug wird die häusliche Pflege [ermöglicht / erheblich erleichtert] und die selbstständige Lebensführung so weit wie möglich wiederhergestellt. 4. Kosten Der beigefügte Kostenvoranschlag der Firma [Name] vom [Datum] weist Gesamtkosten in Höhe von [X.XXX,XX] € aus. Ich beantrage die Übernahme im Rahmen des Höchstbetrages von 4.180 €. Ich bitte um eine schriftliche Entscheidung vor Beginn der Maßnahme. Der Umzug ist für [Monat/Jahr] vorgesehen und wird erst nach Ihrer Zusage beauftragt. Anlagen: - Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens - Nachweis über den Pflegegrad - [Ablehnung des Vermieters] - [Fotos der bisherigen Wohnung] - [Ärztliche oder pflegefachliche Stellungnahme] Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]

Warum jeder Abschnitt gebraucht wird

AbschnittWas die Kasse daraus liest
1. Wohnung nicht geeignetOb überhaupt ein pflegebedingter Anlass besteht. Ohne konkrete Zahlen – Etage, Quadratmeter, Türbreiten – bleibt es Behauptung.
2. Umbau scheidet ausDer entscheidende Abschnitt. Die Kasse fördert vorrangig den Umbau. Erst wenn der ausscheidet, kommt der Umzug in Betracht.
3. Neue Wohnung verbessert die LageOb die Maßnahme das gesetzliche Ziel erreicht: häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.
4. KostenGrundlage für die Höhe der Bewilligung. Ohne Kostenvoranschlag kann nicht beschieden werden.
Schlusssatz zur Entscheidung vorabBelegt, dass Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben – der häufigste Ablehnungsgrund.

Formulierungen, die den Unterschied machen

Vergleichen Sie die beiden Varianten – beide beschreiben dieselbe Wohnung:

„Die Wohnung ist nicht altersgerecht und für meine Mutter nicht mehr geeignet."

Das ist eine Wertung ohne Substanz. Besser:

„Die Wohnung liegt im dritten Obergeschoss, erreichbar über 54 Stufen in vier Läufen ohne Zwischenpodest. Ein Aufzug ist im Gebäude nicht vorhanden und nach Auskunft der Hausverwaltung baulich nicht nachrüstbar. Meine Mutter (Pflegegrad 3) hat die Wohnung seit Januar 2026 nicht mehr verlassen können; Arztbesuche finden ausschließlich als Hausbesuch statt."

Die zweite Fassung nennt Zahlen, benennt die Quelle für die Aussage zum Aufzug und beschreibt eine konkrete Folge. Genau das braucht die Sachbearbeitung, um bewilligen zu können.

Wohin schicken?

An die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse – auch wenn beide unter derselben Adresse sitzen. Die Pflegekasse ist rechtlich eine eigene Einrichtung bei Ihrer Krankenkasse. Schreiben Sie in die Anschrift ausdrücklich „Pflegekasse der [Kassenname]".

Schicken Sie den Antrag per Post und bewahren Sie eine Kopie auf. Viele Kassen bieten inzwischen auch ein Online-Portal oder eine App an; dort erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, was den Nachweis der Frist erleichtert. Manche Kassen haben ein eigenes Formular – fragen Sie kurz telefonisch nach, verwenden Sie es dann und legen Sie diesen Text als Begründung bei.

Was danach passiert

  1. Die Kasse bestätigt den Eingang und prüft. Häufig meldet sie sich mit Rückfragen oder fordert eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes an.
  2. Sie muss innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Bei Fristüberschreitung stehen Ihnen 70 € je begonnener Woche zu.
  3. Nach der Bewilligung können Sie den Umzug beauftragen – vorher nicht.
  4. Bei Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG).

Eine automatische Bewilligung nach Fristablauf gibt es in der Pflegeversicherung nicht. Die oft zitierte Genehmigungsfiktion steht in § 13 Abs. 3a SGB V und gilt für Krankenkassen, nicht für Pflegekassen.

Lieber nicht selbst schreiben?

Wir formulieren den Antrag samt Begründung für Ihren konkreten Fall, liefern den passenden Kostenvoranschlag gleich mit und rechnen nach der Bewilligung direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie entstehen dabei keine Vorabkosten.

Antrag von uns erstellen lassen