Musterantrag: Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen
Ein formloser Antrag genügt – er muss nur die richtigen Punkte enthalten. Hier finden Sie eine vollständige Vorlage zum Übernehmen, dazu die Erklärung, welcher Absatz warum wichtig ist.
Die Vorlage ist ein Gerüst. Die mit [eckigen Klammern] markierten Stellen müssen Sie durch Ihre echten Angaben ersetzen – vor allem die Begründung. Ein Antrag mit austauschbaren Floskeln wird deutlich häufiger abgelehnt als einer, der die konkrete Wohnsituation beschreibt.
Vorher klären: Diese Angaben brauchen Sie
- Versichertennummer und Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
- Adresse der bisherigen und – wenn schon bekannt – der neuen Wohnung
- Einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens
- Konkrete Angaben zur alten Wohnung: Etage, Aufzug ja/nein, Größe des Bads, Türbreiten, Schwellen
- Falls vorhanden: die schriftliche Ablehnung eines Umbaus durch den Vermieter
Die Vorlage
Musterantrag zum Kopieren
Warum jeder Abschnitt gebraucht wird
| Abschnitt | Was die Kasse daraus liest |
|---|---|
| 1. Wohnung nicht geeignet | Ob überhaupt ein pflegebedingter Anlass besteht. Ohne konkrete Zahlen – Etage, Quadratmeter, Türbreiten – bleibt es Behauptung. |
| 2. Umbau scheidet aus | Der entscheidende Abschnitt. Die Kasse fördert vorrangig den Umbau. Erst wenn der ausscheidet, kommt der Umzug in Betracht. |
| 3. Neue Wohnung verbessert die Lage | Ob die Maßnahme das gesetzliche Ziel erreicht: häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. |
| 4. Kosten | Grundlage für die Höhe der Bewilligung. Ohne Kostenvoranschlag kann nicht beschieden werden. |
| Schlusssatz zur Entscheidung vorab | Belegt, dass Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben – der häufigste Ablehnungsgrund. |
Formulierungen, die den Unterschied machen
Vergleichen Sie die beiden Varianten – beide beschreiben dieselbe Wohnung:
„Die Wohnung ist nicht altersgerecht und für meine Mutter nicht mehr geeignet."
Das ist eine Wertung ohne Substanz. Besser:
„Die Wohnung liegt im dritten Obergeschoss, erreichbar über 54 Stufen in vier Läufen ohne Zwischenpodest. Ein Aufzug ist im Gebäude nicht vorhanden und nach Auskunft der Hausverwaltung baulich nicht nachrüstbar. Meine Mutter (Pflegegrad 3) hat die Wohnung seit Januar 2026 nicht mehr verlassen können; Arztbesuche finden ausschließlich als Hausbesuch statt."
Die zweite Fassung nennt Zahlen, benennt die Quelle für die Aussage zum Aufzug und beschreibt eine konkrete Folge. Genau das braucht die Sachbearbeitung, um bewilligen zu können.
Wohin schicken?
An die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse – auch wenn beide unter derselben Adresse sitzen. Die Pflegekasse ist rechtlich eine eigene Einrichtung bei Ihrer Krankenkasse. Schreiben Sie in die Anschrift ausdrücklich „Pflegekasse der [Kassenname]".
Schicken Sie den Antrag per Post und bewahren Sie eine Kopie auf. Viele Kassen bieten inzwischen auch ein Online-Portal oder eine App an; dort erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, was den Nachweis der Frist erleichtert. Manche Kassen haben ein eigenes Formular – fragen Sie kurz telefonisch nach, verwenden Sie es dann und legen Sie diesen Text als Begründung bei.
Was danach passiert
- Die Kasse bestätigt den Eingang und prüft. Häufig meldet sie sich mit Rückfragen oder fordert eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes an.
- Sie muss innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Bei Fristüberschreitung stehen Ihnen 70 € je begonnener Woche zu.
- Nach der Bewilligung können Sie den Umzug beauftragen – vorher nicht.
- Bei Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG).
Eine automatische Bewilligung nach Fristablauf gibt es in der Pflegeversicherung nicht. Die oft zitierte Genehmigungsfiktion steht in § 13 Abs. 3a SGB V und gilt für Krankenkassen, nicht für Pflegekassen.
Wir formulieren den Antrag samt Begründung für Ihren konkreten Fall, liefern den passenden Kostenvoranschlag gleich mit und rechnen nach der Bewilligung direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie entstehen dabei keine Vorabkosten.
Diese Vorlage ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Bewilligung; darüber entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse. Stand: September 2026.