Kostenlos und unverbindlich
Anspruch prüfen lassen
Beantworten Sie fünf kurze Fragen. Wir melden uns innerhalb von 60 Minuten und sagen Ihnen, ob Ihre Pflegekasse den Umzug zahlt – und wenn nein, woran es liegt.
- Keine Kosten, keine Verpflichtung. Auch wenn kein Anspruch besteht, zahlen Sie nichts.
- Ehrliche Einschätzung. Wir sagen Ihnen auch, wenn ein Antrag wenig Aussicht hat.
- Ein Ansprechpartner. Keine Warteschleife, keine wechselnden Nummern.
Täglich von 8 bis 21 Uhr erreichbar – auch am Wochenende, weil Angehörige oft erst dann Zeit haben.
Was Sie für das Gespräch bereithalten sollten
Nichts davon ist Pflicht – je mehr Sie zur Hand haben, desto schneller kommen wir zu einer belastbaren Einschätzung.
- Den Pflegegradbescheid oder zumindest den Pflegegrad und das Datum der Anerkennung
- Den Namen der Pflegekasse (steht auf der Versichertenkarte)
- Angaben zur aktuellen Wohnung: Etage, Aufzug, Größe des Bads
- Falls schon bekannt: die Adresse der neuen Wohnung
- Falls vorhanden: eine schriftliche Ablehnung des Vermieters zu Umbaumaßnahmen
Solange kein Bescheid der Pflegekasse vorliegt, sollten Sie weder einen Umzug buchen noch mit dem Räumen beginnen. Ein bereits begonnener Umzug ist der häufigste Ablehnungsgrund.
Wie es nach der Anfrage weitergeht
- Wir rufen an und klären die offenen Punkte – meist zehn bis fünfzehn Minuten.
- Sie erhalten einen Kostenvoranschlag im Format, das die Kasse zur Prüfung braucht.
- Wir schreiben Antrag und Begründung. Sie unterschreiben, wir reichen ein.
- Nach der Bewilligung stimmen wir den Umzugstermin ab.
Den vollständigen Ablauf mit Zeitangaben finden Sie unter Ablauf in 5 Schritten.
Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Die Angabe zum Pflegegrad ist ein Gesundheitsdatum im Sinne von Art. 9 DSGVO und wird nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet, die Sie jederzeit widerrufen können. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.