Pflegekassen und der Umzugszuschuss: Wer zahlt was?
Der Anspruch nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist gesetzlich geregelt und bei allen gesetzlichen Pflegekassen gleich hoch. Unterschiede gibt es nur beim Verfahren – Formulare, Bearbeitungsdauer und der Umgang mit der Direktabrechnung.
Der Grundsatz: gleiche Leistung überall
Das ist der wichtigste Punkt, und er wird oft missverstanden: Die Höhe des Zuschusses hängt nicht von Ihrer Kasse ab. 4.180 € je anspruchsberechtigter Person stehen im Gesetz, nicht in der Satzung der einzelnen Kasse. Ein Kassenwechsel bringt hier also nichts.
Was sich unterscheidet, ist die Praxis:
- ob es ein eigenes Antragsformular gibt oder ein formloser Antrag genügt,
- wie schnell entschieden wird (die gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen gilt für alle),
- wie oft der Medizinische Dienst eingeschaltet wird,
- ob eine Abtretungserklärung für die Direktabrechnung akzeptiert wird.
Ihre Pflegekasse finden
Die Pflegekasse ist rechtlich eine eigenständige Einrichtung, sitzt aber immer bei Ihrer Krankenkasse. Wer bei der AOK krankenversichert ist, ist bei der Pflegekasse der AOK pflegeversichert. Sie müssen also nichts suchen – schreiben Sie in die Anschrift nur ausdrücklich „Pflegekasse der …", damit der Antrag nicht in der Krankenversicherung landet.
| Kassenart | Beispiele | Zuständige Pflegekasse |
|---|---|---|
| Allgemeine Ortskrankenkassen | AOK (regional gegliedert) | Pflegekasse bei der jeweiligen AOK |
| Ersatzkassen | Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK | Pflegekasse bei der jeweiligen Ersatzkasse |
| Betriebskrankenkassen | BKK-Verbund, SBK, mhplus, Viactiv | Pflegekasse bei der jeweiligen BKK |
| Innungskrankenkassen | IKK classic, IKK Südwest, BIG direkt | Pflegekasse bei der jeweiligen IKK |
| Knappschaft | Knappschaft-Bahn-See | Pflegekasse der Knappschaft |
| Landwirtschaftliche Krankenkasse | SVLFG | Landwirtschaftliche Pflegekasse |
| Private Pflegepflichtversicherung | Debeka, DKV, Allianz und weitere | Ihr privates Versicherungsunternehmen |
Privat pflegeversichert?
Auch privat Versicherte haben Anspruch. Die private Pflegepflichtversicherung muss nach § 23 SGB XI Leistungen erbringen, die denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind – der Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehört dazu.
Zwei Unterschiede in der Praxis: Bei privaten Versicherern läuft die Begutachtung über Medicproof statt über den Medizinischen Dienst, und die Abrechnung erfolgt häufiger im Erstattungsverfahren. Eine Abtretung ist trotzdem meist möglich – wir klären das im Einzelfall vorab.
Sonderfall Beihilfe
Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger erhalten den Zuschuss anteilig aus zwei Töpfen: von der Beihilfestelle und von der privaten Pflegeversicherung. Beide Anträge sollten gleichzeitig gestellt werden. Der Gesamtbetrag bleibt bei 4.180 €.
Worauf Sie bei Ihrer Kasse achten sollten
- Fragen Sie nach einem eigenen Formular. Viele Kassen haben eines für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Verwenden Sie es und legen Sie Ihre ausführliche Begründung bei.
- Lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Erst damit läuft die Frist von 25 Arbeitstagen nachweisbar.
- Klären Sie die Direktabrechnung vorab. Ein Anruf genügt: „Akzeptieren Sie eine Abtretungserklärung zugunsten des Umzugsunternehmens?"
- Fragen Sie nach der Pflegeberatung. Jede Kasse muss nach § 7a SGB XI eine kostenlose Pflegeberatung anbieten. Deren Einschätzung stützt Ihren Antrag.
Sagen Sie uns einfach, bei welcher Kasse Sie versichert sind. Wir wissen, welches Formular verlangt wird, wie dort üblicherweise entschieden wird und ob die Direktabrechnung ohne Rückfragen läuft.
Genannte Kassennamen dienen ausschließlich der Orientierung; eine geschäftliche Verbindung zu diesen Unternehmen besteht nicht. Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Pflegekasse.