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Das Problem mit der Vorkasse

Ein Pflegeumzug kostet je nach Umfang zwischen 2.000 und 6.000 €. Beim üblichen Erstattungsverfahren bedeutet das: Sie bezahlen den vollen Betrag aus eigener Tasche und warten anschließend auf die Erstattung.

Für viele Familien ist das die eigentliche Hürde. Das Geld ist oft in der Kaution der neuen Wohnung gebunden, und die pflegebedürftige Person selbst hat den Betrag selten frei verfügbar.

Die Abtretungserklärung

Eine Abtretungserklärung ist ein kurzes, rechtlich bindendes Schriftstück. Damit tritt die pflegebedürftige Person ihren Erstattungsanspruch gegen die Pflegekasse an das Umzugsunternehmen ab. Die Folge:

  • Die Rechnung geht an die Pflegekasse, nicht an Sie.
  • Die Kasse zahlt den bewilligten Betrag direkt an uns.
  • Sie zahlen nur, was über dem bewilligten Betrag liegt – und das wissen Sie vorher aus dem Kostenvoranschlag.
Wer muss unterschreiben?

Die pflegebedürftige Person selbst, weil nur sie den Anspruch gegen die Kasse hat. Ist sie dazu nicht in der Lage, unterschreibt die bevollmächtigte oder gesetzlich betreuende Person – dann legen wir die Vollmacht oder den Betreuerausweis in Kopie bei.

So läuft es bei uns

  1. Sie erhalten den Kostenvoranschlag – aufgeschlüsselt nach Positionen, wie die Kasse es braucht.
  2. Antrag und Abtretungserklärung gehen gemeinsam an die Pflegekasse.
  3. Wir warten die schriftliche Bewilligung ab. Vorher findet kein Umzug statt.
  4. Nach dem Umzug stellen wir die Rechnung der Kasse.
  5. Die Kasse überweist an uns. Für Sie bleibt in aller Regel nichts offen.

Was in einer Abtretungserklärung stehen muss

Vorlage zum Kopieren

Abtretungserklärung Versicherte Person: [Vorname Nachname] Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ] Versichertennummer: [Nummer] Pflegekasse: [Name der Pflegekasse] Hiermit trete ich meinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI (Umzug) in Höhe des von der Pflegekasse bewilligten Betrages ab an: [Firmenname des Umzugsunternehmens] [Anschrift] Die Pflegekasse wird gebeten, den bewilligten Betrag mit schuldbefreiender Wirkung unmittelbar an das vorgenannte Unternehmen auszuzahlen. Die Abtretung gilt ausschließlich für die im Antrag vom [Datum] bezeichnete Maßnahme und ist auf den bewilligten Betrag begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch wird nicht abgetreten. [Ort], den [Datum] [Unterschrift der versicherten Person] [bzw. der bevollmächtigten oder betreuenden Person]

Was die Direktabrechnung nicht leistet

Damit hier keine falschen Erwartungen entstehen – drei ehrliche Einschränkungen:

  • Sie ersetzt keine Bewilligung. Zahlt die Kasse nicht, geht die Abtretung ins Leere. Deshalb beginnen wir erst nach der schriftlichen Zusage.
  • Sie deckt nur den bewilligten Betrag. Liegt die Rechnung höher – etwa weil die Kosten über 4.180 € liegen – tragen Sie die Differenz. Diese steht vorab im Kostenvoranschlag.
  • Nicht jede Kasse akzeptiert sie sofort. Einzelne Kassen bestehen auf dem Erstattungsweg. Wir klären das vorab und sagen Ihnen, wenn Ihre Kasse dazugehört.
Vorsicht bei „garantierter Kostenübernahme"

Kein Umzugsunternehmen kann garantieren, dass die Pflegekasse zahlt – die Entscheidung liegt allein bei der Kasse. Wer das zusichert, verspricht etwas, das er nicht halten kann. Wir sagen Ihnen vorab, wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen, und beginnen erst nach der Bewilligung.

Wir bringen die Abtretungserklärung mit

Sie müssen nichts vorbereiten. Die Erklärung kommt fertig ausgefüllt zusammen mit dem Antrag zu Ihnen – Sie unterschreiben nur.

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