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Was einen Seniorenumzug von einem normalen unterscheidet

Bei einem gewöhnlichen Umzug zählt Tempo. Hier zählt etwas anderes:

  • Weniger Fläche, mehr Entscheidungen. Aus 90 m² werden 45 m². Was mitkommt, muss vorher entschieden werden – und das braucht Zeit und Rücksicht.
  • Der erste Abend ist entscheidend. Bett, Nachttisch, Lampe, Medikamente, Telefon: Diese Dinge müssen stehen, bevor wir gehen. Nicht am nächsten Tag.
  • Orientierung geht vor Effizienz. Wir stellen Möbel möglichst so, wie sie vorher standen. Bei beginnender Demenz ist das keine Nettigkeit, sondern ein echter Unterschied.
  • Ein Ansprechpartner. Keine wechselnden Nummern, keine Warteschleife – eine Person, die den Fall kennt.

Wird der Seniorenumzug bezuschusst?

Nicht automatisch. Alter allein begründet keinen Anspruch. Entscheidend ist ein anerkannter Pflegegrad und ein pflegebedingter Grund für den Umzug. Dann sind bis zu 4.180 € je Person aus § 40 Abs. 4 SGB XI möglich.

Es lohnt sich, das zu prüfen, bevor Sie den Umzug beauftragen. Zwei Punkte werden dabei oft übersehen:

  • Pflegegrad 1 genügt. Viele Familien beantragen gar nicht erst, weil sie einen höheren Grad für nötig halten. Der Zuschuss ist bei allen Graden gleich hoch.
  • Der Pflegegrad kann noch beantragt werden. Wenn die Pflegebedürftigkeit absehbar ist, stellen Sie zuerst den Antrag auf den Pflegegrad – und ziehen erst danach um.

Mehr dazu unter Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses.

Was wir übernehmen

LeistungWas das konkret heißt
VorbesprechungWir gehen mit Ihnen durch die Wohnung und halten fest, was mitkommt
PackenKomplett oder nur die schweren und zerbrechlichen Dinge – wie Sie möchten
Möbelabbau und -aufbauEinschließlich Küche, Schränken und Pflegebett
TransportBundesweit, auch über größere Entfernungen
EinräumenSchränke werden befüllt, Betten bezogen, Bilder aufgehängt
EntrümpelungWas bleibt, entsorgen oder spenden wir fachgerecht
Besenreine ÜbergabeDamit der Vermieter die Kaution nicht einbehält

Wohin geht es? Die üblichen Wege

  • Kleinere, barrierefreie Mietwohnung. Der häufigste Fall. Erdgeschoss oder Aufzug, bodengleiche Dusche, kurze Wege.
  • Betreutes Wohnen. Eigene Wohnung mit Notruf und Grundservice. Zählt zur häuslichen Pflege und ist damit förderfähig.
  • Ambulant betreute Wohngruppe. Ebenfalls förderfähig; hier kommt zusätzlich die Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI in Betracht.
  • Zur Familie. Einliegerwohnung oder Umzug in dieselbe Stadt. Förderfähig, wenn die Pflege dadurch erst möglich oder deutlich leichter wird.
  • Pflegeheim. Der Umzug in die vollstationäre Pflege ist aus § 40 Abs. 4 SGB XI grundsätzlich nicht gedeckt. Wir übernehmen ihn selbstverständlich trotzdem – dann als regulären Auftrag.

Fünf Dinge, die den Umzug leichter machen

  1. Früh mit dem Aussortieren beginnen. Zwei Stunden pro Woche über sechs Wochen sind leichter als ein Wochenende unter Druck.
  2. Eine Kiste „zuerst auspacken" packen. Medikamente, Brille, Hörgerät, Ladekabel, Lieblingstasse, Papiere.
  3. Fotos vom alten Wohnzimmer machen. Wir stellen die Möbel danach – das hilft der Orientierung mehr, als man denkt.
  4. Den Umzugstag nicht überfrachten. Keine Arzttermine, keine Behördengänge. Ein Ereignis pro Tag genügt.
  5. Jemanden zum Dabeisein organisieren. Nicht zum Tragen – zum Danebensitzen und Erklären, wohin was gehört.
Erst prüfen, dann buchen

Bevor Sie einen Umzug beauftragen: Lassen Sie uns kostenlos prüfen, ob die Pflegekasse zahlt. Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt sein – danach ist die Chance vertan.

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